107-2015 / F 2 – Ausgelöster Heimrauchmelder
Ein Heimrauchmelder in einer Wohnung hatte ausgelöst. Ein Nachbar hat darauf hin die Feuerwehr alarmiert. Nach dem keiner auf der Klingeln und Klopfen reagierte, wurde die Tür gewaltsam geöffnet. Es stellte sich heraus, dass nicht ein Heimrauchmelder ausgelöst hatte, sondern eine Alarmanlage. Warum die Alarmanlage ausgelöst hatte, konnte nicht festgestellt werden.