Rauchmelder

Brandtote sind Rauchtote

Immer noch stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch bei einem Brand, in den meisten Fällen an einer Rauchvergiftung in den eigenen vier Wänden.

Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Die jährlichen Folgen in Deutschland: rund 360 Brandtote, 3.600 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Milliarde Euro Brandschäden im Privatbereich. In fast allen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern in privaten Haushalten inzwischen gesetzlich vorgeschrieben.

Rauchmelder als Lebensretter

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren

Verantwortlich für die Installation

In allen Bundesländern mit einer Rauchmelderpflicht ist der Eigentümer für die Installation zuständig, unabhängig davon, ob der Wohnraum vermietet oder selbst genutzt ist. Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwendungsnorm DIN 14676 zugrunde: „Wegen der verminderten Wahrnehmung von Brandrauch im Schlaf sind Schlafbereiche, insbesondere Kinder- und Schlafzimmer sowie Flure durch Rauchwarnmelder zu überwachen. Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschossen ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.“ Für die Wartung gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Zuständigkeiten.

Mehr zu den Regelungen in Ihrem Bundesland auf www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht

Rauchmelder müssen an der Decke in der Raummitte montiert werden.

Rauchmelder gehören nicht in Räume mit Wasserdampf, wie Küche oder Bad, oder Räume mit einer hohen Staubbelastung. Für eine Installation in der Küche sind Sondermelder geeignet.

Quelle (Bilder und Texte):  www.rauchmelder-lebensretter.de | Stand: Juli 2016